Übernahme von Kurkosten durch Arbeitgeber als Arbeitslohn
Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als Arbeitslohn zu beurteilen. An dieser Betrachtung ändert sich auch dann nichts, wenn ein mittelbares betriebliches Eigeninteresse des Arbeitgebers besteht.
Der Arbeitgeber eines im Flugsicherungsdienst tätigen Angestellten hatte diesen arbeitsvertraglich verpflichtet, sich in Abständen von längstens fünf Jahren einer Regenerierungskur zu unterziehen. Die Kosten für diese Kur hatte der Arbeitgeber in voller Höhe zu tragen.