Ausbildungsplatzsuchendes Kind mit eigenem Kind

Für ein noch nicht 25 Jahre (bis 2006: 27 Jahre) altes Kind wird Kindergeld bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn es mangels Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht und bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist. Unschädlich ist in diesem Zusammenhang,

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Auch in Rechnungen von „Kleinstunternehmern“ konkrete Leistungsbeschreibung für die Vorsteuerabzugsberechtigung erforderlich

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist u. a., dass eine Rechnung die eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird. Allgemeine Bezeichnungen wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“ und „Außenputzarbeiten“ reichen nicht aus. Es muss vielmehr das Objekt, an dem die Arbeiten ausgeführt wurden, konkret bezeichnet werden. Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung gelten einheitlich für alle Unternehmer.

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Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen

Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass sind nur in Höhe von 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Bewirtungsaufwendungen müssen angemessen sein. Die Höhe und die betriebliche Veranlassung sind nachzuweisen. Zum Nachweis hat der Bewirtende schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen.

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Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung ist verdeckte Gewinnausschüttung

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der die Zusage einer Pension an den Gesellschafter-Geschäftsführer oder an eine diesem nahe stehende Person ohne ausreichende Erprobung als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

Im vom Gericht entschiedenen Fall war der Geschäftsführer einer GmbH zu 99 % an der Gesellschaft beteiligt. Seine Ehefrau arbeitete bereits seit zehn Jahren als kaufmännische Angestellte im Betrieb und wurde am 22.

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Zulässigkeit einer Firma mit Ortsangabe

Die Aufnahme einer Ortsangabe in den Namen einer Firma stellt in der Regel nicht allein deshalb einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot dar, weil die Firma keine führende oder besondere Stellung in dem Ort nachgewiesen hat. Eine Irreführung könnte jedoch vorliegen, wenn zusätzliche Angaben in dem Firmennamen die Berühmung einer solchen besonderen Stellung nahelegen.

Nach diesen Grundsätzen hat das Oberlandesgericht München die Firma „Münchner Hausverwaltung GmbH“ mit Sitz in einer Münchner Nachbargemeinde als eintragungsfähig beurteilt.

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Zulässigkeit des Werbungskostenabzugs bei Zahlungen Dritter

Der Werbungskostenabzug steht grundsätzlich nur der Person zu, die den Aufwand getragen hat. Nur dann ist die persönliche Leistungsfähigkeit gemindert. Die Mittelherkunft ist nicht entscheidend. Ein Vermieter kann Aufwendungen auch dann abziehen, wenn ein Dritter ihm den entsprechenden Betrag zuvor geschenkt hat, oder statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu geben in seinem Einvernehmen die Aufwendungen bezahlt (Abkürzung des Zahlungswegs).

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Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise

Reisekosten können nur dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Für sogenannte gemischte Aufwendungen mit einer sowohl betrieblichen oder beruflichen Veranlassung auf der einen und einer privaten Veranlassung auf der anderen Seite galt bisher ein Abzugsverbot. Derartige Aufwendungen waren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, insgesamt der Privatsphäre zuzuordnen und nicht abzugsfähig. Nunmehr ist in „gemischten“ Fällen eine Aufteilung im Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile vorzunehmen.

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Verlustrücktrag aus einem verjährten Verlustentstehungsjahr in ein noch nicht verjährtes Rücktragsjahr

Negative Einkünfte (Verluste) in einer Einkunftsart sind zunächst mit positiven Einkünften derselben Art und sodann mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen. Ein danach verbleibender Verlust ist in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückzutragen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für den Fall, dass der Steuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr nicht mehr, aber der für das Rücktragsjahr noch geändert werden kann.

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Unternehmereigenschaft setzt die Absicht voraus, Einnahmen zu erzielen

Unternehmer kann nur sein, wer die Absicht hat, Einnahmen zu erzielen. Er muss zumindest beabsichtigen, Leistungen gegen Entgelt zu erbringen. Wer dauerhaft ausschließlich unentgeltliche Leistungen erbringt, kann nicht Unternehmer sein. Unschädlich ist, wenn der Unternehmer nur vorübergehend keine entgeltlichen Leistungen ausführt.

Ausgehend von diesen Grundlagen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Unternehmereigenschaft von Miteigentümern eines Hotel-Appartements zu verneinen ist,

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Unterbleibt die Handelsregistereintragung einer GmbH in Gründung, ist sie nicht körperschaftsteuerpflichtig

Nach Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags einer GmbH befindet sie sich in Gründung und wird als „Vorgesellschaft“ bezeichnet. Wird sie später ins Handelsregister eingetragen, werden Vorgesellschaft und GmbH steuerlich als einheitliche Kapitalgesellschaft behandelt. Wenn die Vorgesellschaft nicht eingetragen wird, ist sie nicht körperschaftsteuerpflichtig.

Die Gründungsgesellschafter gelten dann als Mitunternehmer der Vorgesellschaft. In diesem Fall ist eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung durchzuführen.

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