Ausbildungsplatzsuchendes Kind mit eigenem Kind
Für ein noch nicht 25 Jahre (bis 2006: 27 Jahre) altes Kind wird Kindergeld bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn es mangels Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann. Weitere Voraussetzung ist, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht und bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist. Unschädlich ist in diesem Zusammenhang,