Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienhausvermietung
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit wird grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen. Für Ferienimmobilien gelten dagegen andere Grundsätze. Von einer Einkünfteerzielungsabsicht ist in diesen Fällen nur dann auszugehen, wenn das Objekt ausschließlich an Feriengäste vermietet und die Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit weniger als 25 % unterschreitet. Bei einer teilweisen Selbstnutzung muss der Eigentümer anhand einer Überschussprognose nachweisen,