Aufteilung eines Rückzahlungsbetrags an das Finanzamt zwischen Ehegatten

Ehegatten hatten in Einkommensteuererklärungen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen erklärt. Im Zuge der Veranlagungen kam es zu Erstattungen. Später gelangte das Finanzamt zu der Erkenntnis, dass die Ehegatten getrennt lebten und forderte die Erstattungsbeträge im Verhältnis früherer Steuerabzugsbeträge zurück. Einer der Ehegatten beantragte demgegenüber die jeweils hälftige Aufteilung.


Der Bundesfinanzhof bestätigte die Vorgehensweise des Finanzamts. Ein Steuererstattungsanspruch steht bei einer Zusammenveranlagung jedem Ehegatten im Verhältnis der jeweils einbehaltenen Steuerabzugsbeträge zu. Dies gilt gleichermaßen für einen Rückzahlungsanspruch des Finanzamts. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist allerdings, dass keine Einkommensteuervorauszahlungen geleistet, sondern nur Steuerabzugsbeträge vom Lohn und von Einkünften aus Kapitalvermögen einbehalten worden sind.

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